Fragebogen

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Sie erhalten innerhalb von drei Monaten nach dieser Eingangsbestätigung eine Rückmeldung. Eine Rückmeldung an die hinweisgebende Person darf aber nur insoweit erfolgen, als dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden. Hinweisgebende Personen erhalten daher in aller Regel keine Rückmeldung zu Sanktionen (insbesondere arbeitsrechtlichen Maßnahmen), die gegenüber Personen ergriffen wurden. Insofern bedarf es immer einer Bewertung im Einzelfall, welche Informationen der hinweisgebenden Person im Zuge der Rückmeldung mitgeteilt werden können.